Was bitte ist heute ein "schlüsselfertiges Haus"?
In der Werbung nahezu aller Tageszeitungen und Bauzeitschriften stehen Hausofferten ohne besondere weitere Erläuterung: "Haus ab OK Bodenplatte ...Festpreis..."
Das ist für den Bauinteressenten eigentlich wenig hilfreich. Ein Haus ab Oberkante Bodenplatte (= Oberkante Erdgeschossboden) ist so ähnlich wie ein Auto ab Oberkante Radaufhängung. Da fährt noch nichts. Da sitzt der Fahrer nicht hinter seinem Lenkrad, sondern mit dem Sitz noch auf der Strasse. Und was gehörte denn nun ab OK "irgendetwas" noch zu dem Festpreis? Welche Kabel, Verbindungen, Technik etc.?
Ein FESTpreis ab Oberkante Fußboden nutzt dem Hausbauer also nichts. Er hat keine Ahnung, was da insgesamt noch auf ihn zukommen kann: nämlich nicht nur die unbedingt notwendige Bodenplatte. Diese Bodenplatte braucht eine Gründung = Thema Fundament. Möglicherweise möchte der Bauherr aber auch einen ganzen Keller unter seinem Erd-Wohngeschoss. Je nach Geländeart - z.B. leichtes Gefälle - ist schon das reine Fundament - halt ohne Keller - unter der Bodenplatte relativ aufwendig.
Fundamente eines Hauses müssen fest auf gewachsenem - nicht etwa irgendwann aufgefülltem - Erdreich gegründet sein. Dadurch ergibt sich u.U. ein ziemlicher Betonaufwand. Damit ergibt sich dann die Frage der Kostenrelation, daß nämlich durch einen Keller die Hausgesamtkalkulation nicht unbedingt wesentlich teurer macht. Dafür hat man aber u.U. Raum, der sogar zu Wohn- und Bürozwecken nutzbar ist. Ein Keller ist in jedem Fall ein Objektwertsteigerungsfaktor.
Neben dem Thema Gründung bzw. Thema Keller wird mit der Festpreisofferte ab Oberkante Fußboden ein weiteres Thema geschickt umgangen: Thema Erdaushub: Für Fundamente und/oder Keller sind Erdarbeiten in mehr oder weniger großem Umfang erforderlich. Der Aushub einer Baugrube für ein Haus mit Keller ist umso kostenintensiver, je mehr Erde zu einer Deponie abgefahren werden muß. Das ist ein Kalkulationspunkt, der gerne aus Gründen eines plakativen, attraktiven Lock-Hauspreises erst einmal weggelassen wird.
Dann fehlen bei dem Festpreis ab Oberkante Bodenplatte sämtliche Hinweise zu der Ver- und Entsorgung des Hauses mit Gas, Wasser, Strom, Abwasser.
Je nachdem wie weit das Haus von der Strasse entfernt ist, sind etliche Meter Versorgungsgraben und Versorgungsleitungen nötig. Es ist u.U. eine Regenwasserzisterne Vorschrift oder ein Kontrollschacht nötig. All das kostet schnell mal 7.500,00 € - 10.000,00 €.
In der Werbung nahezu aller Tageszeitungen und Bauzeitschriften stehen Hausofferten ohne besondere weitere Erläuterung: "Haus ab OK Bodenplatte ...Festpreis..."
Das ist für den Bauinteressenten eigentlich wenig hilfreich. Ein Haus ab Oberkante Bodenplatte (= Oberkante Erdgeschossboden) ist so ähnlich wie ein Auto ab Oberkante Radaufhängung. Da fährt noch nichts. Da sitzt der Fahrer nicht hinter seinem Lenkrad, sondern mit dem Sitz noch auf der Strasse. Und was gehörte denn nun ab OK "irgendetwas" noch zu dem Festpreis? Welche Kabel, Verbindungen, Technik etc.?
Ein FESTpreis ab Oberkante Fußboden nutzt dem Hausbauer also nichts. Er hat keine Ahnung, was da insgesamt noch auf ihn zukommen kann: nämlich nicht nur die unbedingt notwendige Bodenplatte. Diese Bodenplatte braucht eine Gründung = Thema Fundament. Möglicherweise möchte der Bauherr aber auch einen ganzen Keller unter seinem Erd-Wohngeschoss. Je nach Geländeart - z.B. leichtes Gefälle - ist schon das reine Fundament - halt ohne Keller - unter der Bodenplatte relativ aufwendig.
Fundamente eines Hauses müssen fest auf gewachsenem - nicht etwa irgendwann aufgefülltem - Erdreich gegründet sein. Dadurch ergibt sich u.U. ein ziemlicher Betonaufwand. Damit ergibt sich dann die Frage der Kostenrelation, daß nämlich durch einen Keller die Hausgesamtkalkulation nicht unbedingt wesentlich teurer macht. Dafür hat man aber u.U. Raum, der sogar zu Wohn- und Bürozwecken nutzbar ist. Ein Keller ist in jedem Fall ein Objektwertsteigerungsfaktor.
Neben dem Thema Gründung bzw. Thema Keller wird mit der Festpreisofferte ab Oberkante Fußboden ein weiteres Thema geschickt umgangen: Thema Erdaushub: Für Fundamente und/oder Keller sind Erdarbeiten in mehr oder weniger großem Umfang erforderlich. Der Aushub einer Baugrube für ein Haus mit Keller ist umso kostenintensiver, je mehr Erde zu einer Deponie abgefahren werden muß. Das ist ein Kalkulationspunkt, der gerne aus Gründen eines plakativen, attraktiven Lock-Hauspreises erst einmal weggelassen wird.
Dann fehlen bei dem Festpreis ab Oberkante Bodenplatte sämtliche Hinweise zu der Ver- und Entsorgung des Hauses mit Gas, Wasser, Strom, Abwasser.
Je nachdem wie weit das Haus von der Strasse entfernt ist, sind etliche Meter Versorgungsgraben und Versorgungsleitungen nötig. Es ist u.U. eine Regenwasserzisterne Vorschrift oder ein Kontrollschacht nötig. All das kostet schnell mal 7.500,00 € - 10.000,00 €.
Was also kostet ein Haus wirklich schlüsselfertig?
Als man in den 70iger Jahren Kunden das Bauen und insbesondere das Koordinieren vieler am Bau beteiligter Fachfirmen für den Laien erleichtern wollte und damals die Idee des Schlüsselfertigbaus aufkam, galt der Werbeslogan oder die Geschäftsidee, daß der Bauherr sich anfangs mit Bemusterung und Gesamtvertrag mit dem Unternehmen zusammenfinden muß und daß er dann nach 4-6 Monate (Durchschnitt im Einfamilienhaus-Bau) nur noch den Schlüssel braucht und in sei bezugsfertiges Haus einziehen kann.
Einzig die Ausführung von Tapezierarbeiten und das Verlegen von Teppichboden wurde in den meisten Fällen aus dem Gesamtvertrag genommen, weil diese Arbeiten gerne in Eigenleistung ausgeführt wurden. Dazu hat man eventuell selber Geschick oder Freunde und Bekannte, die helfen. Das ist tatsächlich ein Punkt, an dem man Geld für eine Fachfirma am einfachsten sparen kann.
Die heutige Werbung für schlüsselfertige Häuser hat sich teilweise sehr weit von der Ursprungsidee entfernt. Die heutige "Interpretation" ist zumindest für den Baulaien sehr verwirrend und kaum nachvollziehbar. Es sollte also nicht mehr so weiter gehen, daß der potentielle Bauinteressent in hernach finanzierungsgefährdender Art und Weise über zwingende Notwendigkeiten erst nach Abschluss eines vermeintlich günstigen Vertrages informiert wird. Dann ist er gebunden. Dann ist Ärger vorprogrammiert. Dann ist das Vertrauen in den Baupartner nicht nur gestört, sondern eigentlich zerstört und das, obschon man ja auf Jahre (5 Jahre Gewährleistung BGB) miteinander verbunden ist.
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich daher lieber eine Vertrags- oder Baubeschreibungsprüfung durch ein neutrales Dienstleistungsbüro. Das ist ein überschaubarer, auf 2- max. 4 Stunden Fachbearbeitungsaufwand begrenzbare Dienstleistung - ohne Rechtsberatung -.
Unser alternatives Motto zu halbfertigen Angeboten: Erst komplett rechnen, dann mögliche Spar- u. Kostenoptimierungen erarbeiten.
Testen Sie Country - Bauprojektmanagement
Erstgespräch kostenlos und unverbindlich. Diskretion selbstverständlich.
fair - transparent - kompetent
Als man in den 70iger Jahren Kunden das Bauen und insbesondere das Koordinieren vieler am Bau beteiligter Fachfirmen für den Laien erleichtern wollte und damals die Idee des Schlüsselfertigbaus aufkam, galt der Werbeslogan oder die Geschäftsidee, daß der Bauherr sich anfangs mit Bemusterung und Gesamtvertrag mit dem Unternehmen zusammenfinden muß und daß er dann nach 4-6 Monate (Durchschnitt im Einfamilienhaus-Bau) nur noch den Schlüssel braucht und in sei bezugsfertiges Haus einziehen kann.
Einzig die Ausführung von Tapezierarbeiten und das Verlegen von Teppichboden wurde in den meisten Fällen aus dem Gesamtvertrag genommen, weil diese Arbeiten gerne in Eigenleistung ausgeführt wurden. Dazu hat man eventuell selber Geschick oder Freunde und Bekannte, die helfen. Das ist tatsächlich ein Punkt, an dem man Geld für eine Fachfirma am einfachsten sparen kann.
Die heutige Werbung für schlüsselfertige Häuser hat sich teilweise sehr weit von der Ursprungsidee entfernt. Die heutige "Interpretation" ist zumindest für den Baulaien sehr verwirrend und kaum nachvollziehbar. Es sollte also nicht mehr so weiter gehen, daß der potentielle Bauinteressent in hernach finanzierungsgefährdender Art und Weise über zwingende Notwendigkeiten erst nach Abschluss eines vermeintlich günstigen Vertrages informiert wird. Dann ist er gebunden. Dann ist Ärger vorprogrammiert. Dann ist das Vertrauen in den Baupartner nicht nur gestört, sondern eigentlich zerstört und das, obschon man ja auf Jahre (5 Jahre Gewährleistung BGB) miteinander verbunden ist.
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich daher lieber eine Vertrags- oder Baubeschreibungsprüfung durch ein neutrales Dienstleistungsbüro. Das ist ein überschaubarer, auf 2- max. 4 Stunden Fachbearbeitungsaufwand begrenzbare Dienstleistung - ohne Rechtsberatung -.
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